Schutzrechte*

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Gegenüberstellung der Schutzrechte

 

 

Schutzrechte sind ein wirkungsvolles Mittel, um Ideen vor Nachahmern zu schützen. Je nach Art des geistigen Eigentums kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Die gewerblichen Schutzrechte sind dabei sowohl territorial als auch zeitlich begrenzt gültig. Der Eigentümer eines Schutzrechts kann die Nutzung seines geistigen Eigentums durch Dritte verbieten oder eine Gebühr als Gegenleistung verlangen.

 

Das Patent dient dem Schutz von technischen Erfindungen. Für eine Patentanmeldung werden Ansprüche, die die Erfindung beschreiben, formuliert und Skizzen von dem Produkt erstellt. Das Patentamt überprüft, ob die Kriterien der Neuheit, erfinderischen Tätigkeit und gewerblichen Nutzbarkeit gegeben sind und erteilt bei positivem Ergebnis das Patent. Bei jährlicher Verlängerung (durch Zahlung einer Gebühr) ist ein Patent bis zu 20 Jahre gültig. Die Anmeldung kann für mehrere Länder erfolgen, wobei die Gebühren entsprechend steigen. Die größten Kostentreiber sind das Honorar des Patentanwalts und die professionelle Patentrecherche, die im Vorfeld durchgeführt wird, um den Stand der Technik zu ermitteln.   

 

Das Gebrauchsmuster, häufig auch kleines Patent genannt, wird ebenfalls für technische Erfindungen verwenden, mit der Ausnahme, dass keine Verfahren geschützt werden können. Anders als das Patent wird das Gebrauchsmuster nicht bei der Anmeldung vom Patentamt überprüft, sondern erst im Streitfall. Das Gebrauchsmuster ist maximal 10 Jahre gültig. Für die Anmeldung sollte ebenfalls ein Patentanwalt beauftragt werden.

 

Mit einem Geschmacksmuster kann das Design eines Produkts geschützt werden, solange dies nicht durch die Funktion (z.B. die Rundheit eines Rads) bedingt ist. Der Schutz bleibt für 25 Jahre bestehen.

 

Die Marke wird verwendet, um Waren und Dienstleistungen durch Zeichen von denen der Konkurrenz unterscheidbar zu machen. Durch eine Verlängerung des Schutzrechts nach jeweils 10 Jahren, kann eine Marke unbegrenzt gültig sein.

 

Das Urheberrecht ist das einzige Schutzrecht, für das keine Anmeldung notwendig ist. Es entsteht automatisch bei der Erstellung eines Werks. Geschützt werden beispielsweise literarische Texte, Kunstwerke oder Musikstücke. Der Schutz gilt noch bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

 

In der oben stehenden Tabelle haben wir für euch die wichtigsten Eigenschaften der Schutzrechte gegenübergestellt.

 

 

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